Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung

Der Erblasser kann in Testament und Erbvertrag nicht nur sein Vermögen verteilen. Er kann auch über den Tod hinaus Einfluss nehmen. Für diesen Zweck gibt es verschiedene Gestaltungsmittel. Das bedeutendste ist die Testamentsvollstreckung.

Sinn der Testamentsvollstreckung ist es einerseits, die Interessen des Erblassers auch nach dem Tod zu verwirklichen. Der Testamentsvollstrecker soll das ‘Lebenswerk’ des Erblassers, zum Beispiel dessen Unternehmen, vor zersetzender Einwirkung schützen. Andererseits dient die Testamentsvollstreckung auch dem Schutz der Nachlassbeteiligten. Der Testamentsvollstrecker soll Konflikte schlichten. Durch seine Sachkunde kann er außerdem den Nachlass wirtschaftlich verwalten und den Vermögenswert gerade für solche Erben erhalten, die selbst geschäftlich unerfahren sind.

Was sind die Aufgaben des Testamentsvollstreckers?

  • Er führt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus.
  • Er reguliert die Nachlassverbindlichkeiten.
  • Er reicht die Erbschaftsteuererklärung ein und führt die Erbschaftsteuer ab.
  • Er führt die Auseinandersetzung zwischen den Erben durch und verteilt den Nachlass an die Erben.
  • Als Dauertestamentsvollstrecker verwaltet er langfristig den Nachlass, etwa bei der Verwaltung des Vermögens für minderjährige, behinderte oder überschuldete Erben.