Blogartikel
23.07.2026 | Für Unternehmer
Nachzahlungszinsen bei freiwilliger Zahlung können entfallen
Das Finanzgericht Nürnberg hat entschieden, dass Nachzahlungszinsen nach § 233a AO entweder gar nicht festzusetzen oder später zu erlassen sind, soweit eine freiwillige Zahlung bereits auf eine später wirksam werdende Steuerfestsetzung angerechnet wird. Voraussetzung ist, dass das Finanzamt die Zahlung angenommen und auf die Steuerschuld verbucht hat.
Im Streitfall hatte der Steuerpflichtige schon vor Wirksamwerden der Steuerfestsetzung freiwillig gezahlt. Das FG stellte klar, dass der Zinslauf zwar rechtlich bis zum Wirksamwerden der Festsetzung weiterläuft, die Zinsen aber aus Billigkeitsgründen für den Zeitraum der freiwilligen Zahlung nicht erhoben werden sollen.
Die Entscheidung knüpft an die Vorstellung an, dass der Steuerpflichtige und das Finanzamt so gestellt werden, als hätte die freiwillige Zahlung die Erhebung der Zinsen für diesen Zeitraum beendet. Einen weitergehenden Erlass über diesen Zeitraum hinaus lehnte das FG jedoch ab. Für die Praxis bedeutet das, wer vor der Steuerfestsetzung freiwillig zahlt, kann die späteren Nachzahlungszinsen unter Umständen mindern oder ganz vermeiden. Entscheidend ist aber, wie früh die Zahlung erfolgte und ob das Finanzamt sie auch tatsächlich angerechnet hat.
Quelle: FG Nürnberg, Urteil v. 4.6.2025, 5 K 978/23
Ähnliche Artikel
- Wann ist eine AdV im Rechtsstreit erfolgreich?
- Ergänzungen zur Einführung der E-Rechnung seit 1. Januar 2025
- Steuerbescheid kann bei späterer Datenübermittlung geändert werden
- Bleibt der Anspruch auf Zahlungen bei Überweisung auf falsches Konto bestehen?
- EuGH stärkt Anspruch auf Corona-Beihilfen trotz Fristablaufs
- AfA nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft
- Anforderungen an Rechnungen nach § 14c Abs. 2 UStG – Hinweis zu Umsatzsteuer und Haftungsrisiken
- Zur Gebührenfestsetzung für eine von mehreren Personen beantragte verbindliche Auskunft
- Künstlersozialabgabe ab 2026 bei 4,9 %
- Teilwertabschreibung von Darlehensforderungen bei Betriebsaufgabe
