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08.11.2024 | Für Heilberufe
Keine Abrechnung 2025, wenn Interoperabilitätszertifikat fehlt
Ab 2025 wird es für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland verpflichtend sein, ein zertifiziertes und interoperables Praxisverwaltungssystem (PVS) einzusetzen. Dies ist notwendig, um weiterhin abrechnungsfähig zu bleiben.
Die Digitalisierung des Gesundheitssystems, insbesondere durch die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), verlangt nach IT-Systemen, die nahtlos miteinander kommunizieren können.
Systeme, die kein Interoperabilitätszertifikat besitzen, könnten zu Problemen bei der Abrechnung der Leistungen führen. Damit die Systeme diesen Anforderungen gerecht werden, müssen sie an die Telematikinfrastruktur angebunden und regelmäßig aktualisiert werden. Die Hersteller der Systeme sind verpflichtet, bis Anfang 2025 entsprechende Module bereitzustellen, die den neuen Standards entsprechen.
Diese Regelungen stellen sicher, dass Daten wie der Medikationsplan, Laborergebnisse und weitere medizinische Informationen sicher und effizient zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitssystem ausgetauscht werden können.
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